Landesentwicklungsplan

27.06.18 13:49

Umweltziele wie die flächensparende Siedlungsentwicklung, Ausbau der Windenergie und die restriktive Steuerung der Abbautätigkeit der Kiesindustrie werden abgeschafft.

An Ihre Stelle treten unbestimmte Rechtsbegriffe und weitreichende Ausnahmeregelungen.
Selbst der Umweltbericht zum LEP geht davon aus, dass verschiedene geplante Änderungen zu einer intensiveren planerischen Inanspruchnahme des Freiraumes führen werden.

Der Flächenfraß geht weiter

Zahlreiche Ausnahmen wurden geschaffen, um eine weitreichende Nutzung im Freiraum zu ermöglichen. Entwicklungsmöglichkeiten für kleinere Ortschaften können wir gerne mittragen, aber es geht auch um Betriebserweiterungen ohne Größenbeschränkung bis hin zu gewerblichen Tierhaltungsanlagen, die im Freiraum jetzt ermöglicht werden.
Das alles wird zu einem massivem neuen Flächenfraß führen.

Kiesindustrie erhält freie Hand

Weitreichende Folgen für den Kreis Kleve wird die beabsichtigte Änderung bei der Rohstoffsicherung haben. Hier wird für die Kiesindustrie, zu Lasten von Mensch und Umwelt, das Einfallstor weit aufgemacht!

Abgeschafft werden soll die Steuerung der Abgrabungstätigkeit durch Konzentrationszonen. Bisher können Abgrabungen nur auf den ausgewiesenen Flächen zum Abbau von Rohstoffen erfolgen. Das heißt, nur hier darf die Kiesindustrie abgraben. Künftig soll sie das überall dürfen. Erwartet werden durch diese Regelungen, dass die konflikträchtige Rohstoffgewinnung nach §35 BauGB auch außerhalb dargestellter Abgrabungsflächen möglich wäre. Das hätte zahlreiche neue Anträge zur Folge.
Eine sinnvolle Steuerung der Regionalplanung in konfliktärmere Räume wäre nicht mehr möglich. Dem Raubbau wäre Tür und Tor geöffnet.

Wir freuen uns, dass unser Bürgermeister in seiner Stellungnahme diesen Punkt schon richtig aufgenommen hat.

Ausbau der Windenergie wird getoppt

Bei der Beschränkung für die Windenergie geht es nicht nur um den Schutz des Waldes, wie man uns glauben machen will. Durch den geforderten Mindestabstand von 1500 Metern kommt der Ausbau der Windenergie faktisch komplett zum Erliegen.

Dabei kommt der Windenergie eine große Bedeutung zu, wenn wir die selbstgesteckten Klimaziele noch erreichen wollen.

Daher beantragten wir im Bau- und Planungsausschuss, unterhalb der Bedenken gegen die Änderungen beim Kiesabbau folgenden Passus zu übernehmen:

„Bedenken bestehen auch gegen den pauschalen Mindestabstand von 1500 Metern von Windkraftanlagen zur nächsten Wohnbebauung. Damit käme der Ausbau der Windkraft in NRW faktisch zum Erliegen. Das kann den Zielen des Klimaschutzes nicht dienlich sein.“

Leider wurde dieser Antrag von der Mehrheit abgelehnt, weil sich noch nicht die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass wir einen Zubau an Windenergie brauchen, wenn wir in den nächsten Jahren die klimaschädlichen Braunkohlekraftwerke abschalten wollen.

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