GRÜNE für Fahrradverkehr in Teilen der Fußgängerzone

Warum hier kein Radverkehr? - Fußgängerzone mit separater Spur

Von Anfang September bis Ende Dezember 2023 fand der Versuch statt, das Radfahren in der Gocher Fußgängerzone zu erlauben. Während des Versuches kam es zu Konflikten zwischen Radfahrer*innen und Fußgänger*innen, worauf ein Radfahrverbot für die gesamte Fußgängerzone verhängt wurde!
Die Gocher GRÜNEN sind der Meinung, dass in dem Teil der Fußgängerzone, der breiter ist, da er weniger durch Gastronomie und Geschäftswelt verengt ist, und in dem zudem ein Streifen für eine separate Nutzung ausgewiesen ist, das Radfahren weiterhin erlaubt sein sollte.
Fehlverhalten sollte stärker kontrolliert und sanktioniert werden. Schließlich verbannt man auch die Autos nicht aus der Spielstraße, wenn sich einzelne Fahrer*innen nicht an die Geschwindigkeitsbeschränkungen halten.
In anderen Städten ist das Radfahren in der Fußgängerzone erlaubt!
Der Antrag wurde am 14.11.2024 im Ausschuss für Umwelt und Verkehr abgelehnt.

Hier der Antrag im Wortlaut:

Antrag:
Wir beantragen, wie bereits in der letzten Umwelt- und Verkehrsausschusssitzung mündlich
angekündigt, eine Öffnung der Fußgängerzone für den Radverkehr, mit Ausnahme des
Abschnitts der Voßstraße zwischen den Stadtwerken und der Bäckerei Reffeling, für eine
Erprobungsphase bis zum Sommer 2025 begleitet durch Öffentlichkeitsarbeit, Umfrage und
Evaluation.

Begründung:
Die Beobachtungen während des Verkehrsversuchs zeigen, dass es noch zu viele Konflikte
zwischen den Verkehrsteilnehmern gibt. Es ist naheliegend, dass diese insbesondere dort
auftreten, wo durch bauliche Einschränkungen oder gastronomische Nutzungen die Breite
der Fußgängerzone reduziert ist. Dort ist somit nicht ausreichend Platz für ein gutes Mit- bzw.
Nebeneinander von Rad- und Fußverkehr.
Da solche Einengungen nahezu ausschließlich im Abschnitt zwischen Markt und der
Bäckerei Reffeling vorliegen, schlagen wir eine differenzierte Vorgehensweise vor.
In diesem Bereich soll in Zukunft kein Radverkehr mehr erlaubt sein, da dies die örtlichen
Verhältnisse nicht hergeben. Im restlichen Bereich beantragen wir die Freigabe, da hier
grundsätzlich die räumlichen Voraussetzungen für ein Miteinander von Rad- und
Fußverkehr vorliegen. Es versteht sich von selbst, dass wir zum einen als Rat und
Fachausschuss weiterhin beobachten werden, wie sich die Situation entwickelt und nach
Abschluss der Testphase eine Auswertung erfolgt. Auch ist klar, dass individuellem
Fehlverhalten in der Fußgängerzone entschieden begegnet werden muss, genauso wie im
restlichen Straßenverkehr.
Die Voßstraße ist für den Radverkehr eine wichtige Achse zwischen Schulen sowie dem
Wohnviertel südlich des Südrings und der Innenstadt sowie als Durchgang nach Pfalzdorf.
Daher gilt es dort, wo keine Engstellen sind, weiterhin die Nutzung für den Radverkehr zu
ermöglichen, da dies verhältnismäßig und zielführend ist.